Schwerbehinderung
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Merkzeichen H und B
📢 Wichtiges Urteil: Merkzeichen „H“ und „B“ auch bei psychischen Erkrankungen! 🧠⚖️
Viele Betroffene wissen es nicht: Der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und B (Begleitperson) ist nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorbehalten. Auch bei psychischen Erkrankungen können diese Merkzeichen rechtlich durchgesetzt werden! Was bedeutet das konkret?
🔹 Merkzeichen H (Hilflosigkeit): Hilflos ist nicht nur, wer körperliche Pflege braucht. Auch wer aufgrund einer psychischen Erkrankung (z. B. schwere Depressionen, Angststörungen oder Traumata) tägliche Anleitung, Überwachung oder ständige Bereitschaft Dritter benötigt, hat Anspruch darauf. Entscheidend ist der tatsächliche Hilfebedarf im Alltag – oft wird hier ein Richtwert von ca. 2 Stunden täglich herangezogen.
🔹 Merkzeichen B (Begleitperson): Wer den öffentlichen Nahverkehr wegen psychischer Barrieren (z. B. Panikattacken, Orientierungslosigkeit bei Stress oder Dissoziationen) nicht allein nutzen kann, dem steht das Merkzeichen B zu. Es geht nicht um Bequemlichkeit, sondern darum, ob man ohne Hilfe sicher ans Ziel kommt.
Warum ist das wichtig? Diese Merkzeichen bringen enorme Nachteilsausgleiche:
✅ Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (bei „B“).
✅ Steuerliche Vorteile (erhöhter Pauschbetrag bei „H“).
✅ Befreiung von der Kfz-Steuer oder kostenlose Beförderung.
✅ Steuerliche Vorteile (erhöhter Pauschbetrag bei „H“).
✅ Befreiung von der Kfz-Steuer oder kostenlose Beförderung.
💡 Unser Tipp: Lass dich nicht mit Verweis auf „nur“ psychische Leiden abspeisen! Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie massiv dich die Erkrankung im Alltag einschränkt. Dokumentiere deinen Hilfebedarf genau: Wo brauchst du Unterstützung? Wann kannst du nicht allein vor die Tür?















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