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Es gibt wieder eine Zwei-Klassen-Psychiatrie
PsychKHG - Fallstricke und Chancen ?
wir möchten heute gerne auf einen Artikel in der Fachzeitschrift des DGSP e.V. "soziale Psychiatrie" aufmerksam machen. Auf der Fachtagung der DGSP Rheinland-Pfalz zum PsychKHG wurde das Thema "Es gibt wieder eine Zwei-Klassen-Psychiatrie" diskutiert. Besonders interessant war dabei die Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrung.
Robert Jacobs, ein bekannter Experte auf diesem Gebiet und Vorsitzender unseres Vereins, betonte in seinem Vortrag, dass "Heilung in der Seele beginnt". Daher sollte therapeutische Behandlung Vorrang vor medikamentöser Behandlung haben. Zudem sollten Genesungsbegleiter stärker in den Heilungsprozess einbezogen werden. Wir finden diese Aussagen sehr wichtig und unterstützen sie vollkommen.
Denn wir glauben, dass eine ganzheitliche Behandlung der Schlüssel zur Genesung ist. Wir möchten daher alle Betroffenen ermutigen, sich nicht nur auf medikamentöse Behandlung zu verlassen, sondern auch therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir hoffen, dass diese wichtigen Themen auch in Zukunft auf Fachtagungen und in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Denn nur so können wir gemeinsam eine bessere Zukunft für Menschen mit psychischen Erkrankungen schaffen.
Robert Jacobs, ein bekannter Experte auf diesem Gebiet und Vorsitzender unseres Vereins, betonte in seinem Vortrag, dass "Heilung in der Seele beginnt". Daher sollte therapeutische Behandlung Vorrang vor medikamentöser Behandlung haben. Zudem sollten Genesungsbegleiter stärker in den Heilungsprozess einbezogen werden. Wir finden diese Aussagen sehr wichtig und unterstützen sie vollkommen.
Denn wir glauben, dass eine ganzheitliche Behandlung der Schlüssel zur Genesung ist. Wir möchten daher alle Betroffenen ermutigen, sich nicht nur auf medikamentöse Behandlung zu verlassen, sondern auch therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir hoffen, dass diese wichtigen Themen auch in Zukunft auf Fachtagungen und in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Denn nur so können wir gemeinsam eine bessere Zukunft für Menschen mit psychischen Erkrankungen schaffen.
Der Artikel kann hier als PDF abgerufen werden
(Die Rechte liegen beim Autor (Andreas Geiger) bzw. beim DGSV e.V. Weiterverbreitung nur mit dessen Zustimmung)
(Die Rechte liegen beim Autor (Andreas Geiger) bzw. beim DGSV e.V. Weiterverbreitung nur mit dessen Zustimmung)
PsychKhG in RLP
Beschwerdeführer für Bundesverfassungsbeschwerde gefunden!
Wir wissen aus verlässlichen internen Kreisen, dass eine Klageschrift zum 31.12.2021 über einen Rechtsmittelfond mit einem für die Durchsetzung von Menschenrechten vertrauten Anwalt auf den Weg gebracht ist.
Wir selbst hatten uns auch an diesen Anwalt gewandt und eine Expertise eingeholt. Der Anwalt ist laut der uns zugesandten Stellungnahme der Auffassung, dass sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen gegeben sind. Das Verfahren habe Erfolgsaussichten. ("mutmaßlicher Wille", Patientenverfügung und Videoüberwachung als 1:1 Betreuung).
Zunächst muss daher nun abgewartet werden, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt von den Richtern zugelassen wird. Wir hoffen, dass die Beschwerde Erfolg haben wird, wenn gleich wir wissen, dass solche Verfahren in der Regel mehrere Jahre dauern werden, bis eine abschließende Entscheidung hier zu erwarten ist.
HINTERGRUND:
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor elf Jahren hat ganz vielen Menschen richtig Hoffnung gemacht, dass sie endlich ein Selbstbestimmtes Leben führen können. Viele von ihnen beklagen, dass sich ständig andere über sie erheben und behaupten, zu wissen, was besser für sie ist. Damit muss endlich Schluss sein!
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor elf Jahren hat ganz vielen Menschen richtig Hoffnung gemacht, dass sie endlich ein Selbstbestimmtes Leben führen können. Viele von ihnen beklagen, dass sich ständig andere über sie erheben und behaupten, zu wissen, was besser für sie ist. Damit muss endlich Schluss sein!
Der Genfer Fachausschuss, der über die Umsetzung der Menschenrechts Konvention in den Mitgliedstaaten wacht, fordert eindeutig, alle Formen der ersetzenden Entscheidung abzuschaffen und ein System der unterstützenden Entscheidung an ihre Stelle treten zu lassen. 𝐃𝐞𝐦𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐧𝐝 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐫𝐜𝐡 𝐞𝐫𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐖𝐢𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐞𝐮𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐦𝐢𝐭 𝐟𝐚𝐤𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐞𝐧𝐭𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐞𝐭, 𝐤ö𝐧𝐧𝐞n 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐩𝐬𝐲𝐜𝐡𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐊𝐫𝐚𝐧𝐤𝐡𝐞𝐢𝐭, 𝐠𝐞𝐢𝐬𝐭𝐢𝐠𝐞𝐫 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐞𝐞𝐥𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐡𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐞𝐧𝐭𝐳𝐢𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐰𝐨𝐫𝐟𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐰𝐞𝐢𝐬𝐞 𝐏𝐫𝐚𝐤𝐭𝐢𝐤𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐰𝐨𝐫𝐟𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐚𝐥𝐬 𝐅𝐨𝐥𝐭𝐞𝐫 𝐳𝐮 𝐜𝐡𝐚𝐫𝐚𝐤𝐭𝐞𝐫𝐢𝐬𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 – 𝐬𝐨 𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐚𝐮𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐬𝐬.
Positionspapier zum PsychKhG in RLP
Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen
TOP oder FLOP ?
Was hat die Selbsthilfe im (neuen) PsychKhG RLP eigentlich für Betroffene erreicht ?
Die LAG PE in Rheinland-Pfalz (heute: Landesnetzwerk Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V.) hat sich zur jetzt anstehenden Novellierung des PsychKhG RLP mit einem Positionspapier an den Fachausschuss Gesundheit, Pflege und Demografie des Landtages gewandt, welches sich aktuell in der 2. Lesung befindet und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.Unsere eigens dazu gegründete Arbeitsgruppe "PsychKhG", hat sich mit den oft für Betroffene schwierig zu erfassenden Inhalten auseinandergesetzt und sieht dringenden Handlungsbedarf. Insbesondere sind im § 27 (besondere Sicherungsmaßnahmen) die Themen zu Zwang und Gewalt durch Zwangsmaßnahmen und Überwachung, durch die Möglichkeit, dass zukünftig Einweisungen in die Psychiatrie durch Psychotherapeuten/Innen vorgenommen werden können sowie Unterstützung durch Krisendienste und Beschwerdestellen, Rechte bei der Durchsuchung von Frauen und der Einbezug von Vertrauenspersonen und die Behandlungs-Vereinbarung aus unserer Sicht unzureichend berücksichtigt. Wir hoffen hier noch bei den Abgeordneten im Landtag mit unseren Bedürfnissen gehört zu werden und Änderungen zu bewirken...!
Unser Positionspapier kann hier nachgelesen und ausgedruckt werden.
Das neue PsychKhG (in Kraft ab 1.1.2021) kann hier nachgelesen und ausgedruckt werden
Das neue PsychKhG (in Kraft ab 1.1.2021) kann hier nachgelesen und ausgedruckt werden
Antwort eines Mitglied im Gesundheitsausschuss
vom 30.09.2020 auf die Beratung am 29.09.2020 und die Ministerin Frau Bätzing-Lichtenthäler
Vielen Dank für Ihre Einwände. Ich habe das Problem im Gesundheitsausschuss gestern angesprochen. Dabei habe ich von der Regierung die Bewertung zu ihren Stellungnahmen erbeten. Die Regierung sagt, dass aus materiellen und formellen Gründen diese nicht mehr in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden. Wir beabsichtigen im nächsten Jahr eine Evaluation des Gesetzes im Hinblick auf Ihre Punkte und einer großen Parlamentsanfrage herbeizuführen.
Herrn Wäschenbach (Pflegepolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion)
Wir (LAG PE - RLP) haben daraufhin die Ministerin, die Referatsleiterin Frau Dr. Julia Schwaben und den Gesundheitsausschuß mit nachfolgendem Schreiben informiert, dass wir uns ggfs. an verschiedene Komitees zur Einhaltung von Menschenrechten wenden werden und eine Überprüfung bei der Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wegen der im Gesetzentwurf beabsichtigten Ausnahmen bei einer 1:1 Betreuung im Zusammenhang mit Fixierungs-Maßnahmen anregen werden.