Überblick Finanzierungsmöglichkeiten für EXIN KURSE
Die Finanzierungsmöglichkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Während es bspw. in Hamburg und Bayern sehr einfach ist finanzielle Unterstützung für den Kurs zu erhalten, braucht man in Hessen einen längeren Atem. Hier ein Überblick über mögliche institutionelle Förderungen, wobei je nach Einzelfall entschieden wird, ob eine Förderung in Frage kommt:
1. Jobcenter (ALG I) / Arbeitsamt (ALG II)
2. Rententräger (bei Erwerbsminderungsrente)
3. Sozialamt (bei SGB IX oder aufstockende Leistungen oder Arbeitsamt SGB IX)
4. Eingliederungshilfe über das Persönliche Budget
5. Integrationsamt (bei bestehender Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung)
6. Bewerbung in gemeindepsychiatrischer Einrichtung auf 450€ Basis
7. Stiftungen und Kontaktadressen
Für alle Kostenträger gilt:
Es kommt aus Unkenntnis immer mal wieder vor, dass Sachbearbeiter nicht glauben können, dass es für Genesungsbegleiter genug Stellen auf dem 1. Arbeitsmarkt gibt. Hier können Sie vorab folgende Seiten als Information zur Verfügung stellen:
Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich an uns. Wir können versuchen zu vermitteln.
1. Jobcenter (ALG I) / Arbeitsamt (ALG II)
Die Fortbildung muss:
• die Chancen erhöhen, eine bestehende Arbeitslosigkeit der Antragsteller zu beenden,
• eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden können oder
• ermöglichen, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Sofern ein Ausbildungsstandort eine sogenannte AZAV Zertifizierung hat, kann die Ausbildung mittels Bildungsgutscheinen vom Arbeitsamt/Jobcenter finanziert werden.
Die Ämter übernehmen die Fortbildungskosten und die Fahrtkosten zum Ausbildungsstandort.
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, sich durch eine Einzelfallentscheidung finanzieren durch §16 f SGB III. Ein Beispielantrag finden Sie im Folgenden.
Sollte diese Einzelfallentscheidung bei Ihnen abgelehnt werden, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.
Antrag auf Einzelfallentscheidung Jobcenter/Arbeitsamt
§ 16 SGB III i.V.m. § 44 SGB – Übernahme der Kosten des Jobcenters bei ALG II
1. Regelungen zur Anwendung und Umsetzung des § 16i SGB II (Stand 29.11.21)
1.1. Ziel und Zielgruppe (§ 16i Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 10 SGB II)
§ 16i SGB II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und mittel bis langfristig Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Der Zielgruppe sollen längerfristige teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden.
Beispielanschreiben formloser Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
um meine Chancen zu erhöhen meine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, stelle ich hiermit ein Antrag auf Übernahme der EX IN Ausbildungskosten i.H.v. 2450€. Dies eröffnet mir die Möglichkeit meine bisherigen seelischen Krisen Erfahrungen als Stärke umzuwandeln und gewinnbringend für eine Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt einzusetzen. Durch meine bisherige Vita zeigt sich, dass diese Fortbildung mir Teilhabechancen eröffnet, die anderweitige Fortbildungen mir nicht werden bieten können.
Nachweise für Arbeitsmöglichkeiten finden Sie auf folgenden EX-IN Stellenbörsen:
Freundliche Grüße, xxxx
Bitte stellen Sie in jedem Fall einen schriftlichen formlosen Antrag. Ihr Sachbearbeiter kann gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne helfen wir bei der Formulierung eines Widerspruchs.
2. Rententräger (bei Erwerbsminderungsrente)
In manchen Bundesländern bewilligen die Rentenkassen die Fortbildung als Wiedereingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt. Hessen tut sich hier jedoch noch recht schwer. Sofern Sie planen langfristig aus Ihrer Erwerbsminderungsrente wieder in die Arbeitsfähigkeit zu wechseln, kann ein formloser Antrag bei Ihrer Rentenversicherung hilfreich sein. Hierzu könnten Sie die Formulierungsvorschläge aus Punkt 1 nutzen.
3. Sozialamt
Sofern Sie Leistungen der Eingliederungshilfe über das Sozialamt erhalten oder aufstockende Leistungen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente übernimmt zu Rehabilitationszwecken manchmal das Sozialamt die Kosten für die Weiterbildung. Bitte erkundigen Sie sich hier nach Ihren Förderungsmöglichkeiten.
4. Eingliederungshilfe über das Persönliche Budget
Berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beziehen, sind Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 99 SGB IX). Die entsprechenden Informationen und einen Antrag nach § 29 SGB IX für Rheinland-Pfalz finden Sie [HIER]. Das Landesamt für Jugend und Soziales hat bereits Rahmenverträge mit Genesungsbegleitern geschlossen. Diese sind als selbstständige Assistenzdienstleister anerkannt und können durch die Eingliederungshilfe und den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) eingesetzt werden.
Es kann sein, dass aktuell die Zuständigkeit für die Kursgebühren an das Jobcenter weitergereicht wird. Hartnäckigkeit lohnt sich dennoch. Die alleinige Kostenübernahme der EXIN-Ausbildung durch das Arbeitsamt halten wir für fragwürdig. Schriftliche Anträge von Ihnen könnten den Druck erhöhen, die Thematik neu zu bewerten. Schließlich finanzieren andere Eingliederungshilfekostenträger die Ausbildung bereits in anderen Bundesländern.
5. Integrationsamt (bei bestehender Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung)
Wenn Sie einer Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung (mind. 15 Stunden/Woche) nachgehen, lohnt sich ein Antrag bei Ihrem zuständigen Integrationsamt. Voraussetzung dafür ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Zuständig ist das Landesamt für Jugend und Soziales [Integrationsamt – Inklusion und Beruf].
Beispielanschreiben formloser Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Erhalt meiner bestehenden Arbeitsfähigkeit, stelle ich hiermit ein Antrag auf Übernahme der EX IN Ausbildungskosten i.H.v. 2450€. Dies eröffnet mir die Möglichkeit meine bisherigen seelischen Krisen Erfahrungen als Stärke anzusehen. Dies und den Zugewinn an konstruktiven Genesungsmethoden würde meine Gesundheit weiter stabilisieren.
Freundliche Grüße, xxxx
6. Mitarbeit in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen
Einige Teilnehmer finanzieren sich ihre Fortbildung durch die Aufnahme eines Mini-Jobs in einer gemeindepsychiatrischen Einrichtung als sogenannter Peer mit einem Gehalt von 200€ monatlich. Dies ermöglicht nicht nur den Aufbau beruflicher Netzwerke, sondern auch erste berufliche Erfahrungen, die für die Weiterbildung von großem Nutzen sind. Es ist auch schon vorgekommen, dass Einrichtungen die Kurskosten des EX IN übernommen haben, verbunden mit der Vereinbarung, dass die betreffende Person im Anschluss dort arbeitet. Alternativ kann man auch durch eine sogenannte Ehrenamtspauschale vergütet werden.
7. Stiftungen
Viele Stiftungen fördern Einzelpersonen mit unterschiedlich großen Beträgen. Im Anhang finden Sie einen Link für Ihre persönliche Recherche. Die Anspruchsvoraussetzungen können variieren; zum Beispiel fördert der Fond für Missbrauch ausschließlich Missbrauchsopfer. Es lohnt sich daher, individuell nachzufragen. Viele Stiftungen möchten zunächst das Engagement der Antragsteller sehen, bevor sie Fördermittel bewilligen.
Eine Recherche lohnt sich in folgenden Datenbanken:
Deutschlandweit:
Auswahl einiger Stiftungen:
Deutsches Stiftungszentrum
Stiftung für Seelische Gesundheit
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Dorothea Buck Stiftung
Loher Straße 7
42283 Wuppertal
Caritas Verband Darmstadt e.V.
Heinrichstraße 32A
64283 Darmstadt
Robert Enke Stiftung
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Deutsche Gesellschaft für Sozial Psychiatrie e.v.
DGSP – Geschäftsstelle
Richartd Suhre
Zeltinger Straße 9
50969 Köln
Eckhard Busch Stiftung
Lindenallee 24
50968 Köln
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
Birgit Oehmcke
GeschäftsstelleReinhardtstraße 27B
10117 Berlin