EX-IN RESOLUTION - Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V.

buntes Bild mit Schriftzug Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V. mit heilender Hand
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EX-IN RESOLUTION

RECHT & POLITIK > STELLUNGNAHMEN > VERSORGUNG
Neuer Schub für die psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz: Dank des Einsatzes von Robert Jacobs konnte die Resolution zur Verbreitung der Genesungsbegleitung erfolgreich verabschiedet und mit wichtigen zusätzlichen Inhalten gefüllt werden. Dieser Fortschritt ist ein bedeutender Meilenstein, doch es gibt auch Bedenken und Skepsis, die nicht unbeachtet bleiben sollten.
Das Projekt hat das Potenzial, Betroffenen und ihren Familien bessere Unterstützung zu bieten, die Gemeinschaft der GenesungsbegleiterInnen zu erweitern und in Rheinland-Pfalz unterstützende Arbeitsplätze zu schaffen. Doch es bleibt offen, ob diese Ziele angesichts der bestehenden Herausforderungen realisierbar sind.
Der Einsatz von Robert Jacobs war entscheidend für die Resolution: Seine fachliche Expertise als Vorsitzender des Landesnetzwerks Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V., die Vertretung der Betroffenen, sein Netzwerk, seine Beharrlichkeit und seine innovativen Ansätze trugen maßgeblich zur erfolgreichen Verabschiedung bei. Seine Motivation inspirierte auch andere Mitglieder des Landesbeirats, sich intensiv mit der Resolution auseinanderzusetzen.
Zu Beginn der Beratungen zur EX-IN-Implementierung in Rheinland-Pfalz gab es Versuche, die Selbsthilfe-Psychiatrie-Erfahrener mit fadenscheinigen Argumenten auszuschließen, wie etwa der Behauptung, man sei bereits voll besetzt. Es war Robert Jacobs, der diese Hindernisse überwinden konnte und sicherstellte, dass die Interessen der Selbsthilfeorganisation angemessen berücksichtigt wurden.
Engagement für die Genesungsbegleitung in Rheinland-Pfalz: Robert Jacobs engagiert sich seit vielen Jahren intensiv für Menschen mit psychiatrischen Herausforderungen. Als selbstständiger Genesungsbegleiter und Leiter einer Selbsthilfegruppe in Mainz ist es ihm besonders wichtig, Arbeitsmöglichkeiten auch außerhalb von Kliniken zu schaffen. Dazu zählen das betriebliche Gesundheitsmanagement, sozialpsychiatrische Dienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
EX-IN und Genesungsbegleiter am runden Tisch: Nun sollen Akteure aus der Selbsthilfe und den psychosozialen Diensten an einem runden Tisch zusammenkommen, um Projekte zu beraten, die die Bedürfnisse der Betroffenen und Anwärter der Fortbildung „Genesungsbegleitung“ in Rheinland-Pfalz berücksichtigen. Diese Zusammenarbeit bietet die Chance, innovative und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite ex-in-rlp.de. Ansprechpartner für alle Fragen zur Genesungsbegleitung ist Robert Jacobs.
Gemeinsam arbeiten wir daran, die psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz zu stärken und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bestmöglich zu unterstützen. Mit Zuversicht und Engagement können wir die notwendigen Veränderungen herbeiführen.
Neuer Schub für die psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz
Ein großer Schritt zur Unterstützung in seelischen Krisen – jedoch nicht ohne Vorbehalte.
Das Projekt hat das Potenzial, Betroffenen und ihren Familien bessere Unterstützung zu bieten, die Gemeinschaft der GenesungsbegleiterInnen zu stärken und neue Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Dennoch bleibt unklar, ob diese Ziele angesichts der bestehenden Widerstände und Herausforderungen realisierbar sind.
Der Einsatz von Robert Jacobs im Landesbeirat wird entscheidend sein, um eine tragfähige Vereinbarung zu erreichen, die nicht nur GenesungsbegleiterInnen in Arbeit bringt, sondern auch wichtige Veränderungen für individuelle Genesungswege ermöglicht.
Schlüsselfaktoren:
  • Fachliche Expertise: Robert Jacobs, Vorsitzender des Landesnetzwerks Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V., verfügt über umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der psychischen Gesundheit. Seine Expertise hat wesentlich zur inhaltlichen Qualität und Relevanz der Resolution beigetragen.
  • Vertretung der Betroffenen: Das Landesnetzwerk bringt die Perspektiven und Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen direkt in den Entscheidungsprozess ein. Dies stellt sicher, dass die Resolution praxisnah und bedarfsgerecht gestaltet wird.
  • Netzwerk und Kontakte: Durch langjährige Tätigkeit und Vernetzung innerhalb der Selbsthilfeorganisationen und im Gesundheitswesen mobilisiert das Netzwerk wertvolle Unterstützer, die den Prozess positiv beeinflussen und beschleunigen.
  • Beharrlichkeit und Durchhaltevermögen: Das Selbsthilfe-Netzwerk zeichnet sich durch unermüdlichen Einsatz und kontinuierliches Engagement aus, das sicherstellt, dass das Thema konsequent vorangetrieben wird. Ohne diese Beharrlichkeit hätten Verzögerungen oder Verwässerungen der Inhalte drohen können.
  • Innovative Ansätze: Das Netzwerk bringt innovative Ideen ein, insbesondere zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für GenesungsbegleiterInnen außerhalb von Kliniken.
Engagement und Zuversicht für die Genesungsbegleitung in Rheinland-Pfalz
EX-IN und Genesungsbegleiter und andere am runden Tisch
EX-IN und Genesungsbegleiter am runden Tisch
Akteure aus der Selbsthilfe sowie den psychosozialen Diensten und Einrichtungen werden sich an einem runden Tisch treffen, um Projekte zu beraten, die die Bedürfnisse der Betroffenen und zukünftigen Genesungsbegleiter in Rheinland-Pfalz berücksichtigen. Diese Zusammenarbeit bietet die Chance, innovative und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Für weitere Informationen zum Netzwerk und zur vollständigen Resolution besuchen Sie bitte die Website ex-in-rlp.de. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Genesungsbegleitung ist Robert Jacobs.
Gemeinsam arbeiten wir daran, die psychische Gesundheit in Rheinland-Pfalz zu stärken und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bestmöglich zu unterstützen. Mit Engagement und Zuversicht können wir die notwendigen Veränderungen herbeiführen.
Empfehlungen des Landesbeirates für psychische Gesundheit zur stärkeren Verbreitung der Genesungsbegleitung in Rheinland-Pfalz
verabschiedet auf der 53. Sitzung des Landesbeirates für psychische Gesundheit am 14. Mai 2024 in Mainz

Überblick Finanzierungsmöglichkeiten für EXIN KURSE
 
Die Finanzierungsmöglichkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Während es bspw. in Hamburg und Bayern sehr einfach ist finanzielle Unterstützung für den Kurs zu erhalten, braucht man in Hessen einen längeren Atem. Hier ein Überblick über mögliche institutionelle Förderungen, wobei je nach Einzelfall entschieden wird, ob eine Förderung in Frage kommt:
1. Jobcenter (ALG I) / Arbeitsamt (ALG II)
2. Rententräger (bei Erwerbsminderungsrente)
3. Sozialamt (bei SGB IX oder aufstockende Leistungen oder Arbeitsamt SGB IX)
4. Eingliederungshilfe über das Persönliche Budget
5. Integrationsamt (bei bestehender Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung)
6. Bewerbung in gemeindepsychiatrischer Einrichtung auf 450€ Basis
7. Stiftungen und Kontaktadressen
Für alle Kostenträger gilt:
Es kommt aus Unkenntnis immer mal wieder vor, dass Sachbearbeiter nicht glauben können, dass es für Genesungsbegleiter genug Stellen auf dem 1. Arbeitsmarkt gibt. Hier können Sie vorab folgende Seiten als Information zur Verfügung stellen:
Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich an uns. Wir können versuchen zu vermitteln.
1. Jobcenter (ALG I) / Arbeitsamt (ALG II)
Die Fortbildung muss:
• die Chancen erhöhen, eine bestehende Arbeitslosigkeit der Antragsteller zu beenden,
• eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden können oder
• ermöglichen, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Sofern ein Ausbildungsstandort eine sogenannte AZAV Zertifizierung hat, kann die Ausbildung mittels Bildungsgutscheinen vom Arbeitsamt/Jobcenter finanziert werden.
Die Ämter übernehmen die Fortbildungskosten und die Fahrtkosten zum Ausbildungsstandort.
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, sich durch eine Einzelfallentscheidung finanzieren durch §16 f SGB III. Ein Beispielantrag finden Sie im Folgenden.
Sollte diese Einzelfallentscheidung bei Ihnen abgelehnt werden, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.
Antrag auf Einzelfallentscheidung Jobcenter/Arbeitsamt
§ 16 SGB III i.V.m. § 44 SGB Übernahme der Kosten des Jobcenters bei ALG II
1. Regelungen zur Anwendung und Umsetzung des § 16i SGB II (Stand 29.11.21)
1.1. Ziel und Zielgruppe (§ 16i Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 10 SGB II)
§ 16i SGB II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und mittel bis langfristig Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Der Zielgruppe sollen längerfristige teilhabeorientierte Beschäftigungsperspektiven eröffnet werden.
Beispielanschreiben formloser Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
um meine Chancen zu erhöhen meine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, stelle ich hiermit ein Antrag auf Übernahme der EX IN Ausbildungskosten i.H.v. 2450€. Dies eröffnet mir die Möglichkeit meine bisherigen seelischen Krisen Erfahrungen als Stärke umzuwandeln und gewinnbringend für eine Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt einzusetzen. Durch meine bisherige Vita zeigt sich, dass diese Fortbildung mir Teilhabechancen eröffnet, die anderweitige Fortbildungen mir nicht werden bieten können.
Nachweise für Arbeitsmöglichkeiten finden Sie auf folgenden EX-IN Stellenbörsen:
Freundliche Grüße, xxxx
Bitte stellen Sie in jedem Fall einen schriftlichen formlosen Antrag. Ihr Sachbearbeiter kann gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne helfen wir bei der Formulierung eines Widerspruchs.
2. Rententräger (bei Erwerbsminderungsrente)
In manchen Bundesländern bewilligen die Rentenkassen die Fortbildung als Wiedereingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt. Hessen tut sich hier jedoch noch recht schwer. Sofern Sie planen langfristig aus Ihrer Erwerbsminderungsrente wieder in die Arbeitsfähigkeit zu wechseln, kann ein formloser Antrag bei Ihrer Rentenversicherung hilfreich sein. Hierzu könnten Sie die Formulierungsvorschläge aus Punkt 1 nutzen.
3. Sozialamt
Sofern Sie Leistungen der Eingliederungshilfe über das Sozialamt erhalten oder aufstockende Leistungen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente übernimmt zu Rehabilitationszwecken manchmal das Sozialamt die Kosten für die Weiterbildung. Bitte erkundigen Sie sich hier nach Ihren Förderungsmöglichkeiten.
4. Eingliederungshilfe über das Persönliche Budget
Berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beziehen, sind Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 99 SGB IX). Die entsprechenden Informationen und einen Antrag nach § 29 SGB IX für Rheinland-Pfalz finden Sie [HIER].
Das Landesamt für Jugend und Soziales hat bereits Rahmenverträge mit Genesungsbegleitern geschlossen. Diese sind als selbstständige Assistenzdienstleister anerkannt und können durch die Eingliederungshilfe und den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) eingesetzt werden.
Es kann sein, dass aktuell die Zuständigkeit für die Kursgebühren an das Jobcenter weitergereicht wird. Hartnäckigkeit lohnt sich dennoch. Die alleinige Kostenübernahme der EXIN-Ausbildung durch das Arbeitsamt halten wir für fragwürdig. Schriftliche Anträge von Ihnen könnten den Druck erhöhen, die Thematik neu zu bewerten. Schließlich finanzieren andere Eingliederungshilfekostenträger die Ausbildung bereits in anderen Bundesländern.
5. Integrationsamt (bei bestehender Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung)
Wenn Sie einer Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung (mind. 15 Stunden/Woche) nachgehen, lohnt sich ein Antrag bei Ihrem zuständigen Integrationsamt. Voraussetzung dafür ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Zuständig ist das Landesamt für Jugend und Soziales [Integrationsamt – Inklusion und Beruf].
Beispielanschreiben formloser Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Erhalt meiner bestehenden Arbeitsfähigkeit, stelle ich hiermit ein Antrag auf Übernahme der EX IN Ausbildungskosten i.H.v. 2450€. Dies eröffnet mir die Möglichkeit meine bisherigen seelischen Krisen Erfahrungen als Stärke anzusehen. Dies und den Zugewinn an konstruktiven Genesungsmethoden würde meine Gesundheit weiter stabilisieren.
Freundliche Grüße, xxxx
6. Mitarbeit in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen
Einige Teilnehmer finanzieren sich ihre Fortbildung durch die Aufnahme eines Mini-Jobs in einer gemeindepsychiatrischen Einrichtung als sogenannter Peer mit einem Gehalt von 200€ monatlich. Dies ermöglicht nicht nur den Aufbau beruflicher Netzwerke, sondern auch erste berufliche Erfahrungen, die für die Weiterbildung von großem Nutzen sind. Es ist auch schon vorgekommen, dass Einrichtungen die Kurskosten des EX IN übernommen haben, verbunden mit der Vereinbarung, dass die betreffende Person im Anschluss dort arbeitet. Alternativ kann man auch durch eine sogenannte Ehrenamtspauschale vergütet werden.
7. Stiftungen
Viele Stiftungen fördern Einzelpersonen mit unterschiedlich großen Beträgen. Im Anhang finden Sie einen Link für Ihre persönliche Recherche. Die Anspruchsvoraussetzungen können variieren; zum Beispiel fördert der Fond für Missbrauch ausschließlich Missbrauchsopfer. Es lohnt sich daher, individuell nachzufragen. Viele Stiftungen möchten zunächst das Engagement der Antragsteller sehen, bevor sie Fördermittel bewilligen.
Eine Recherche lohnt sich in folgenden Datenbanken:
Deutschlandweit:
Auswahl einiger Stiftungen:
Deutsches Stiftungszentrum
Stiftung für Seelische Gesundheit
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Dorothea Buck Stiftung
Loher Straße 7
42283 Wuppertal
Caritas Verband Darmstadt e.V.
Heinrichstraße 32A
64283 Darmstadt
Robert Enke Stiftung
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Deutsche Gesellschaft für Sozial Psychiatrie e.v.
DGSP – Geschäftsstelle
Richartd Suhre
Zeltinger Straße 9
50969 Köln
Eckhard Busch Stiftung
Lindenallee 24
50968 Köln
Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
Birgit Oehmcke
GeschäftsstelleReinhardtstraße 27B
10117 Berlin
Allgemeine Zeitung 26.07.2024 anlässlich der EX-IN Resolution
ADRESSE:
Robert Jacobs
Rheinstrasse 59
55218 Ingelheim
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SPRECHZEITEN:
MO. - DO.: 10  - 12 Uhr
Fr.: Nur nach Vereinbarung
​​Sa. - So.: 11 - 12 Uhr
Telefon: +49 6132 579 77 66
Email Adresse info@exin-rlp.de
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