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Arbeit und Rehabilitation für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung
Die Integration psychisch kranker Menschen in das Berufsleben ist eine Herausforderung, die nicht zu unterschätzen ist. Wie aus aktuellen Studien und Berichten hervorgeht, haben Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen die geringsten Chancen auf eine vollwertige Beschäftigung im Vergleich zu anderen Behindertengruppen. Diese alarmierende Tatsache wirft ein Schlaglicht auf die bestehenden Benachteiligungen und Herausforderungen, denen psychisch kranke Menschen auf dem Arbeitsmarkt gegenüberstehen.
Die Symptome psychischer Erkrankungen können die Teilhabe am Arbeitsleben erschweren und führen oft zu vorzeitiger Verrentung als vermeintlich einzige Alternative. Dieser Zustand ist jedoch nicht akzeptabel, und es bedarf dringend neuer Ansätze und Maßnahmen, um psychisch kranken Menschen eine wirkungsvolle Rehabilitation und eine reale Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt zu bieten.
Die Beschäftigungsraten psychisch kranker Menschen in Europa liegen zwischen zehn und 20 Prozent, was deutlich unter dem Durchschnitt liegt und auf strukturelle Probleme hinweist. In diesem Zusammenhang sind Initiativen wie die europäische Entwicklungspartnerschaft "Arbeit für psychisch kranke und behinderte Menschen" von entscheidender Bedeutung. Diese Initiativen zielen darauf ab, neue Wege zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu erproben und zu fördern.
Es ist unbestreitbar, dass Beschäftigung einen hohen Stellenwert für psychisch kranke Menschen hat. Dennoch werden sie nach wie vor sozialrechtlich in der beruflichen Rehabilitation und Integration benachteiligt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ungerechtigkeit zu überwinden und psychisch kranken Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale vollständig zu entfalten.
Stellungnahme für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung:
Als Menschen mit seelischer Beeinträchtigung ist es unser Wunsch und unser Recht, an der Gesellschaft teilzuhaben und eine sinnvolle Beschäftigung zu finden. Wir suchen nach Teilzeitarbeitsplätzen und Teilzeitumschulungen, die unseren Fähigkeiten und Interessen entsprechen. Wir möchten nicht auf den sogenannten "dritten Arbeitsmarkt" oder in Behindertenwerkstätten abgeschoben werden, sondern eine reale Chance auf eine erfolgreiche Rehabilitation und Integration in den regulären Arbeitsmarkt erhalten.
Es ist wichtig, dass unsere Bedürfnisse und Potenziale bei der Gestaltung von Rehabilitationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Wir sind alle individuell und haben unterschiedliche Fähigkeiten und Stärken. Daher benötigen wir individuell angepasste Unterstützung und Förderung, um unsere beruflichen Ziele zu erreichen.
Wir begrüßen die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für Arbeitgeber, wenn Sie uns keinen Arbeitsplatz anbieten können oder wollen. Doch das reicht nicht. Ein erster Ansatz ist bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente sich für 6 Monate auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuprobieren, ohne den Verlust der Rente befürchten zu müssen. Das schafft einen Rahmen. Ein Rahmen für ein Arbeitsplatzangebot ist beide Maßnahmen jedoch nicht. Wir fordern für uns, unsere Fähigkeiten unter fairen Bedingungen unter Beweis zu stellen und unseren Platz in der Gesellschaft zu finden.
Die Arbeitserprobung ermöglicht Rückkehr ins Berufsleben
Bei einer Arbeitserprobung testen Rentner:Innen ihre Arbeitsfähigkeit ohne Einfluss auf die Rente. Sie dauert üblicherweise sechs Monate. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig, jedoch müssen Sie den Rentenversicherungsträger über Arbeitszeit, Tätigkeit und Verdienst informieren. Auch während einer bestehenden Beschäftigung oder Selbstständigkeit ist eine Arbeitserprobung möglich. Informieren Sie den Rentenversicherungsträger über Veränderungen oder gesundheitliche Probleme während der Arbeitserprobung. Bei erfolgreichem Abschluss wird Ihre Rente neu geprüft, ohne Rückzahlung der bisherigen Rente.
Eine neue Gesetzgebung ab 1.1.2024 bringt eine Erleichterung für diejenigen, die bisher zögerten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu erproben, aus Angst, ihre EU-Rente zu gefährden. Jetzt können sie zumindest für sechs Monate beruhigt sein. Was müssen sie dabei beachten?
Der neue Info Flyer der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt Auskunft.
Budgetkompetenz – Budget für Arbeit und Ausbildung
Die Umsetzung von Budgets für Arbeit und Ausbildung stößt auf Hindernisse, die überwunden werden müssen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Die Werkstatträte Deutschland fordern eine vereinfachte Beratung und Antragstellung. ZIP NaTAR verdeutlichte, dass es viele Missverständnisse gibt, besonders beim Zugang zum Budget für Arbeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung präsentiert Umfrageergebnisse und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab, wie die Bereitstellung verständlicher Informationen und langfristige Finanzierung von Arbeitsplätzen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der ISL hervor.