Direkt zum Seiteninhalt

BESUCHSKOMMISSION - Selbsthilfe Psychiatrie Rheinland-Pfalz e.V.

Galerie von SHPE RLP mit Motiven und Themen aus der Selbsthilfe: Recovery, Gelassenheit,  sowie Landschaften mit Achtsamkeitsmotiven.
Unser offizielles Logo der Selbsthilfe Psychiatrie - Erfahrener RLP
Title
Menü überspringen
Logo LAG PE in RLP
Logo des Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene in RLP
Menü überspringen
Logo des Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene in RLP
Logo LAG PE in RLP
Menü überspringen

BESUCHSKOMMISSION

RECHT & POLITIK > STELLUNGNAHMEN > VERSORGUNG
Menü überspringen
Eine Besuchskommission prüft in einer psychiatrischen Einrichtung die Qualität der Versorgung. Das Schild „Psychiatrie“ ist gut sichtbar. Die Szene zeigt ein respektvolles Gespräch mit Klinikpersonal – professionell, transparent und patientennah.Die Besuchskommission in Rheinland-Pfalz ist ein unabhängiges Gremium nach § 22 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKhG) und § 321 BGB. Ihr Auftrag besteht darin, die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu schützen und die Qualität der Versorgung in psychiatrischen Einrichtungen zu überprüfen.
Durch unangekündigte Besuche in Kliniken und stationären Einrichtungen gewinnt die Kommission direkte Einblicke in die Lebensrealität der Betroffenen. Auf Basis dieser Eindrücke formuliert sie Empfehlungen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung und zur Stärkung der Patientenrechte.
Die Arbeit der Besuchskommission leistet einen wichtigen Beitrag zur Transparenz, Kontrolle und Weiterentwicklung des psychiatrischen Hilfesystems in Rheinland-Pfalz.
Stellungnahme zur Wichtigkeit der Besuchskommission im PsychKhG RLP
Die Besuchskommission im Rahmen des Psychiatriegesetzes Rheinland-Pfalz (PsychKhG) spielt eine entscheidende Rolle für uns Betroffene. Ihr unangekündigtes Besuchsrecht ist nicht nur ein wichtiges Instrument, um die Qualität der psychiatrischen Versorgung sicherzustellen, sondern auch ein entscheidender Schutzmechanismus für unsere Rechte und Würde. Die Notwendigkeit, dass diese Besuche stets unangekündigt und überraschend erfolgen, kann nicht genug betont werden. Hier sind fünf zentrale Gründe, weshalb wir an diesem Recht festhalten müssen:
1. Schutz der Patientenrechte
Unangekündigte Besuche ermöglichen es der Kommission, die tatsächlichen Bedingungen in den Einrichtungen zu beobachten, ohne dass diese sich auf einen Besuch vorbereiten können. Dies gewährleistet eine authentische Einschätzung der Versorgungssituation. In einer Umgebung, in der sich Patienten oft verletzlich fühlen, sind diese Besuche unerlässlich, um sicherzustellen, dass unsere Rechte respektiert und gewahrt bleiben.
2. Förderung der Transparenz
Durch unangekündigte Besuche wird der gesamte Klinikbetrieb transparent gemacht. Die Möglichkeit, jederzeit mit einer Kontrolle zu rechnen, zwingt die Einrichtungen dazu, kontinuierlich hohe Standards einzuhalten. Dies führt zu einer Kultur der Verantwortung, die sowohl das Personal als auch die Verwaltung in der Pflicht sieht, stets im besten Interesse der Patienten zu handeln.
3. Stärkung des Vertrauens
Das Wissen um die Präsenz der Besuchskommission gibt uns Betroffenen ein Gefühl von Sicherheit und Schutz. Es stärkt das Vertrauen in die psychiatrische Versorgung, da wir wissen, dass wir nicht alleine sind und unsere Stimmen gehört werden. Diese Sicherheit ist für unsere Genesung und unser Wohlbefinden von großer Bedeutung.
4. Verbesserung der Versorgungsqualität
Die regelmäßigen unangekündigten Besuche der Kommission tragen dazu bei, die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern. Sie liefern direktes Feedback zu den Bedingungen und Praktiken in den Einrichtungen, was zu notwendigen Veränderungen führen kann. Wenn Mängel festgestellt werden, können schnell Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation für uns Betroffene zu verbessern.
5. Vertretung unserer Stimmen
Die Besuchskommission stellt sicher, dass unsere Anliegen und Bedürfnisse Gehör finden. Sie ist eine wichtige Plattform, um unsere Erfahrungen und Herausforderungen in die Weiterentwicklung der Psychiatrie einzubringen. Durch die unangekündigten Besuche können wir sicherstellen, dass unsere Stimmen in der Diskussion um Verbesserungen nicht überhört werden.
Fazit
Insgesamt ist die Besuchskommission ein unverzichtbares Instrument für den Schutz der Rechte und das Wohlbefinden von Betroffenen in Rheinland-Pfalz. Ihr unangekündigtes Besuchsrecht ist entscheidend, um die Qualität der psychiatrischen Versorgung zu sichern und die Bedürfnisse der Patienten im Blick zu behalten. Daher darf an diesem Recht nicht gerüttelt werden – es ist essenziell für eine menschenwürdige und transparente Psychiatrie.

Hinweis: Weiterverbreitung nur per Link auf unsere Website. Nutzung, auch auszugsweise, nur mit Zustimmung.
Trenner grau
Ich bin einverstanden, dass meine Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden dürfen.
2 Email in der Mitte die Email Adresse
Telefon: 06132 - 579 77 66
Wir bedanken uns für die Förderung unserer Internetpräsenz bei:
Gemeinsam für seelische Gesundheit:
ADRESSE:
Selbsthilfe PE RLP
Rheinstrasse 59
55218 Ingelheim
(Keine Besucheradresse)
Gemeinsam für seelische Gesundheit:
Mehr Informationen ?
ADRESSE:
Selbsthilfe PE RLP
Rheinstrasse 59
55218 Ingelheim
(Keine Besucheradresse)
👉 Selbsthilfe fördern...  
Email Adresse info@exin-rlp.de
Logo der Kassenförderung
Wir bedanken uns für die Förderung unserer Internetpräsenz bei:
ADRESSE:
Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP
Rheinstrasse 59
55218 Ingelheim
(Keine Besucheradresse)
SPRECHZEITEN:
MO. - DO.: 10  - 12 Uhr
Fr.: Nur nach Vereinbarung
​​Sa. - So.: keine
Trenner
Telefon: +49 6132 579 77 66
© 2026 SHPE Rheinland-Pfalz
👉 Selbsthilfe fördern...
👉 Selbsthilfe fördern...     
👉 Selbsthilfe fördern...     
Kontakt - Formular
Wir bedanken uns für die Förderung:
© 2026 SHPE Rheinland-Pfalz | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheit | Sitemap | Kontakt
Zurück zum Seiteninhalt