THERAPIEKOSTEN - Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V.

buntes Bild mit Schriftzug Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V. mit heilender Hand
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THERAPIEKOSTEN

GESUNDHEIT > TIPPS&TRICKS
➡️ Das Kostenerstattungsverfahren bei den Krankenkassen!
Stehst Du kurz davor, die Therapieplatzsuche aufzugeben, weil Du von sämtlichen kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen nur Absagen erhältst? Dann versuche es doch mal über das Kostenerstattungsverfahren.
Wenn  Du bei mindestens fünf kassenzugelassenen Therapeut:innen keinen Termin  innerhalb der nächsten drei Monate erhältst, ist das  Kostenerstattungsverfahren eine Alternative.
Dies  bedeutet, dass man die Therapie bei einer/einem privaten Therapeut:in  macht, die Kosten dafür jedoch von der eigenen Krankenkasse erstattet  werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man seiner Krankenkasse  schriftlich mitteilt, welche Therapeut:innen man wann angerufen hat und  wann diese den ersten Termin in Aussicht gestellt haben.
Hier sind weitere essentielle Punkte, die dabei zu beachten sind:
⚠️  Vor allem der Nachweis, dass man nicht zeitnah einen Termin bekommen  hat, ist ein entscheidender Punkt für die Kostenübernahme, da mehr als drei Monate Wartezeit laut der Bundespsychotherapeutenkammer als nicht  zumutbar gelten. Die Krankenkasse wird sich nach der Mitteilung nach  einem freien Therapieplatz umsehen, welcher kassenzulässig ist. Sofern  dies innerhalb einer akzeptablen Frist wie z.B. einer Woche nicht  möglich ist, kann man sich eine:n approbierte:n Psychotherapeut:in ohne  Kassenzulassung suchen.
⚠️  Von diesem/dieser benötigst Du eine schriftliche Bestätigung über die  Notwendigkeit einer Behandlung und die Angabe, dass zeitnah ein Therapieplatz frei ist. Dieses Schriftstück leitest Du an Deine  Krankenkasse weiter.
⚠️  Im Anschreiben bittest Du um die Zustimmung zur Behandlung durch  die/den genannten Therapeut:in und beantragst die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach §13.3 Sozialgesetzbuch (SGB) V.
⚠️ Bevor Du die Therapie bei der/dem privaten Therapeut:in anfängst, warte die schriftliche Bestätigung Deiner Krankenkasse zur Kostenerstattung ab.
Diese Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und ohne Gewähr. Die Gesetzeslage kann sich immer ändern
Stand: Juni 2024
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