AMBULANT ZWANG
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Ambulante Behandlungsweisungen - Evaluierung von § 1832 BGB
Ambulanter Zwang bedeutet einen unerträglichen Rückschritt auf dem Weg zu einer menschenrechtskonformen Unterstützung psychisch beeinträchtigter Menschen.
Im Kontext des Evaluierungsprozesses von § 1832 BGB veröffentlicht die Selbstvertretung Kellerkinder e. V. am 25. Januar 2024 ein Positionspapier zu den sogenannten „ambulanten Behandlungsweisungen“.
‚Ambulante Behandlungsweisung‘ ist eine beschönigende und irreführende Umschreibung ambulanter Zwangsmaßnahmen. Jeglichen Bestrebungen zur gesetzlichen Legalisierung sogenannter ‚ambulanter Behandlungsweisungen‘ widersetzen wir uns.
Die Achtung und Förderung der Menschenrechte ist ein grundlegendes Prinzip, das das Fundament unserer Gesellschaft bilden sollte. Leider sehen wir uns aktuell mit einem bedenklichen Vorstoß konfrontiert, der diese essenziellen Grundsätze zu untergraben droht. Unter dem Vorwand der "ambulanten Behandlungsweisungen" zeichnet sich ein bedenklicher Rückschritt auf dem Weg zu einer menschenrechtskonformen Unterstützung ab. Als Selbsthilfe Psychiatrie Erfahrene RLP e.V. hören und verstehen wir die Stimmen vieler Betroffener und unterstützen das von den Kellerkinder e.V. veröffentlichte Positionspapier und deren konkrete Handlungsempfehlungen, dass die Problematik und Gefahren dieser sogenannten Maßnahmen aufzeigt.
Zitat: „Statt den Konsequenzen der Missstände im psychosozialen Versorgungssystem mit verstärkter Anwendung von Zwang zu begegnen, fordern wir die konsequente Umsetzung der trialogisch vereinbarten Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus unserem Projekt "Partizipativer Landschaftstrialog.“
➡️ Link zur Webseite der Kellerkinder e.V. mit der Pressemitteilung und Handlungsempfehlungen [KURZFASSUNG] und [LANGFASSUNG]
Hintergrundwissen:
➡️Vortrag zu Selbstbestimmung und Zwangsbehandlung von Prof. Dr. Angie Schneider auf der 18. BGT vom 13. - 15.2022 mit einer gegenüberstellung des § 1906a BGB (bis 31.12.2022) und dem § 1832 BGB (ab 1.1.2023)
Am 26. November 2024 um 10:00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zum Thema "ärztliche Zwangsmaßnahmen" verkünden. Diese Entscheidung ist besonders wichtig für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für ärztliche Zwangsbehandlungen neu festlegen könnte.
Das Urteil wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 16. Juli 2024 gefällt. [Pressemitteilung Nr. 51/2024 vom 12. Juni 2024]
Link zur Urteilsverkündung
Link zur Urteilsverkündung
Unser Fazit:
Die stationsäquivalente Behandlung (StäB), die ursprünglich dazu gedacht war, Zwang zu verhindern, wird jetzt benutzt, um ärztlichen Zwang durchzusetzen. Das ist ein großes Problem und steht im Gegensatz zu den bisherigen Bemühungen, Zwang zu vermeiden.
Es ist von größter Wichtigkeit, dass alle Menschen zusammenhalten und die Rechte der Betroffenen schützen. Es darf nicht zugelassen werden, dass mehr Zwang geschieht, nur weil es als Schutzmaßnahme vom Staat verkauft wird. Wir fragen uns, ob die Entscheidungsträger wirklich über die langfristigen Folgen von Zwang nachdenken und ob sie jemals die Betroffenen selbst dazu befragt haben.
Wir möchten noch einmal sehr deutlich sagen: Die Folgen von Zwang müssen ernst genommen werden.
Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. leiben Sie informiert auf unserer Webseite oder kontaktieren Sie uns direkt.
Robert Jacobs
1. Vorsitzender
Netzwerk Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V.
Netzwerk Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e.V.
DGSP Positionspapier (Update)